Kinder- & Jugendarztpraxis

Dr. med. Sandra Körn

Alt Salbke 96

39122 Magdeburg


 Tel.: 0391/4046056

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin!

 

Sprechzeiten: 

Montag        8.00 – 12.00

Dienstag      8.00 – 12.00

                  14.00 – 16.30

Mittwoch     8.00 – 12.00

Donnerstag  8.00 – 12.00

                  14.00 – 16.30

Freitag        8.00 – 12.00

 

 

                   Leistungen

 

·        Kinder- und jugendärztliche Betreuung von 0-18 Jahren  

·        Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern U2-U9, U10**, U11**

·        Vorsorgeuntersuchungen bei Jugendlichen J1, J2**

·        Impfungen und Impfberatung von Kindern und Eltern /

       Großeltern (entsprechend der Empfehlungen der

       Ständigen Impfkommission (STIKO))

·        Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 

·        Hör-, Sprach- und Sehtest, Amblyopiescreening**

·        Laboruntersuchungen

·        Akutversorgung (Inhalation, Wundversorgung etc.)

·        präoperative Diagnostik

·        Allergietests (Hauttest (Pricktest), Bluttest (RAST))

·        Hyposensibilisierungen

·        Beratung zu Kuranträgen

 

 

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)  / gebührenpflichtige ärztliche Bescheinigungen

 

  •  Reiseimpfungen
  • Reisemedizinische Beratung
  • Ärztliche Atteste und Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportvereine,  Praktika, Theater, Highschool-Jahr, Kuren u.a.
  • Kindergartenbescheinigung (z.B. Gesundheitsbescheinigung, Aufnahmeuntersuchung)
  • Schulbescheinigung (z. B. Schulunfähigkeit, Sportatteste, Hortbescheinigung)
  • Sport- und Wettkampftauglichkeit
  • Gesundheitszeugnis (z. B. Visum)
  • Atteste für Auslandsaufenthalte
  • Zweitschriften für z.B. U-Heft, Impfausweis
  • Wunschleistungen für Labordiagnostik

 

Die individuellen Gesundheitsleistungen sind privat zu bezahlen, da Sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Bestimmte ärztliche Maßnahmen, wie 

z. B. (Vorsorge-) Untersuchungen, einige Behandlungsverfahren und Arzneimittelanwendungen, obwohl medizinisch sinnvoll, werden nicht immer von den Krankenkassen erstattet.  

Dazu gehören auch ärztliche Atteste, Bescheinigungen und andere schriftliche Unterlagen. Diese ärztlichen Leistungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, müssen Ihnen direkt in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für Wunschleistungen. Die amtliche Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) gilt in allen Fällen als Abrechnungsgrundlage.

 

 

 

Vorsorgeuntersuchungen:

 

U3 (4. - 6. Lebenswoche)

U4 (3. - 4. Lebensmonat)

U5 (6. - 7. Lebensmonat)

U6 (10. - 12. Lebensmonat)

U7 (21. - 24. Lebensmonat)

U7a (33. - 39.Lebensmonat)

U8 (43. - 48. Lebensmonat)

U9 (60. - 64. Lebensmonat)

U10** (7 Jahre - vor vollendetem 9. Lebensjahr)

U11** (9 Jahre - vor vollendetem 11. Lebensjahr) 

J1 (12 - 14 Jahre)
J2** (16 - 17Jahre)

 

** Kostenerstattung nicht durch alle Krankenkassen!